Als Rechtsanwalt bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltsverein. Die jüngst veröffentlichte Werbeanzeige meiner Interessenvertretung ließ mich allerdings dann doch daran zweifeln, ob… sagen wir so: Nicht immer sind in den Schränken alle Tassen noch komplett vorhanden.
Hier die Anzeige.

Und zu aller Peinlichkeit kriecht mein Anwaltsverein mit dem Plakat direkt vor dem Bundespresseamt der Regierung nicht nur im Inhalt, sondern auch örtlich direkt in… sagen wir so: Wir wissen, was gemeint ist.

Ich finde es nicht nur skandalös, dass sich der Deutsche Anwaltverein hier einseitig für eine Steuergeldverschwendung sondergleichen stark macht. Wieso können gut bezahlte Beamte nicht selbst Gesetzesvorlagen ausarbeiten? Ggf.: Weshalb stehen nicht genügend MitarbeiterInnen zur Verfügung, so dass man den Betriebsgewinn aus einem solchen Auftrag einem externen Unternehmen in den Rachen schmeißen muss?
In ebenso borniertem wie kenntnisfreiem Anwaltslobbyismus ignoriert mein Anwaltsverein, dass die beauftragte Anwaltskanzlei gleichzeitig auch Hedge-Fonds-Firmen beraten hat. Alle Kolleginnen und Kollegen wissen, dass so etwas unter normalen Umständen hart an der Grenze des Parteiverrats rangiert.
Nicht zuletzt: 99% der Rechtsanwältinnen und -anwälte bearbeiten keine Mandate mit Gebührenvereinbarungen im Millionenbereich. Sondern sie erteilen – parteilich, aber fachlich fundiert – rechtlichen Rat und setzen berechtigte Interessen der Mandanten durch. Häufig müssen Mandanten selbst Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Und gerade im Arbeits- und Sozialrecht wissen Rechtsanwälte nur zu gut, dass hinter den abstrakten Buchstaben des Gesetzes ein glasklares Machtungleichgewicht (etwa zwischen Behörde und Leistungsempfängerin oder zwischen Unternehmen und Beschäftigten) steht. Die Kanzlei Linklaters steht nicht für die große Mehrzahl der Rechtsanwälte.
Deshalb meine ich, liebe KollegInnen meines Anwaltsvereins: Gute Interessenvertretung denkt vorher nach.